Brüssel, 12.11.2011

Neue Zusatzstoffe zugelassen VO 1129/2011 - 1130/2011 - 1131/2011


Am 12. November 2011 wurden nun die Anhänge der Lebensmittel-Zusatzstoffverordnung 1333/2008 mit Leben gefüllt. Für das Gros der Stoffe ändert sich vorerst wenig, da der Anhang II, der die bisher zugelassenen Stoffe enthält, erst ab 1. Juni 2013 gelten wird.


Ausnahmen bilden der neue Zusatzstoff „Basisches Methylacrylat-Copolymer“ (E 1205), ein innovatives Überzugsmittel für Nahrungsergänzungsmittel und Alternative zu Schellack, und die lange diskutierten Steviolglycoside als Süßungsmittel (E 960). Diese Stoffe können bereits ab 2. Dezember 2011 eingesetzt werden. Neu ist ebenfalls, dass nun Trägerstoffe und Zusatzstoffe für Lebensmittelzusatzstoffe, Enzyme, Aromen und Nährstoffe geregelt sind (Anhang III).

Ob gerade diese letzten Neuerungen im Rahmen des „Food Improvement Agents Package“ (FIAP) zu einer „Verbesserung“ der Lebensmittelsicherheit führen, wird sich weisen.