Parma, 29.03.2012

EFSA veröffentlicht Guidance zu wissenschaftlichen Anforderungen an Health Claims zu Appetit, Gewichtsmanagement und Blutzuckerspiegel


In der am 21. März 2012 veröffentlichten Leitlinie geht es um gesundheitsbezogene Angaben aus dem Bereich Appetit-veränderung, Gewichtsmanagement und Blutzuckerspiegel. Die EFSA legt auf der Basis der bisher beurteilten Anträge dar, welche behaupteten Wirkungen als vorteilhaft für die menschliche Gesundheit betrachtet werden und welche Studienergebnisse geeignet sind, um gesundheitsbezo-genen Angaben aus diesem Bereich abzu­sichern.

Inwiefern Angaben zu Appetit oder Sättigung als vorteilhafte Wirkung angesehen werden, hängt vom Kontext des Claims ab. Angaben zu Appetit werden hauptsächlich im Zusammen­hang mit einer Gewichtsreduzierung gemacht. Belege für einen beabsichtigten Effekt müssen daher zur Appetitveränderung und zur Gewichtreduktion bei gleichzeitig regel­mäßiger Nahrungsaufnahme vorgelegt werden. Humanstudien, die Aussagen zu zunehmen­der Sättigung oder reduzierten Hungergefühl z.B. mit validierten und präzisen Methoden der Verhaltensforschung (z.B. validierte visuelle Analogskalen) zeigen, können solche Belege liefern. Änderungen bestimmter Biomarker (z.B. Cholecystokinin CCK) können die Ergebnisse unterstützen.

Die Abnahme an Körperfett oder Körpergewicht kann vorteilhaft sein für Personen mit überschüssigem Körperfett bzw. Übergewicht. Bildgebende Verfahren wie Doppelröntgen­absorptiometrie (DEXA), Magnetresonanztomographie (MRT) und Computertomographie (CT) sind im Allgemeinen geeignet, um Änderungen des Körperfettes in Interventionsstudien festzustellen. Dagegen sind Messungen der Hautfaltendicke, Bioelektrische Impedanz­ana­lyse (BIA) und Luftverdrängung-Plethysmographie (ADP) generell ungeeignet, um kleine Ände­rungen des Körperfettanteils festzustellen, insbesondere wenn sie als alleinige Methode bei adipösen Personen angewendet werden.

Auch Patienten wie Adipöse und Diabetiker Typ II können in bestimmten Fällen als Studien­population in Frage kommen, wenn die Studienergebnisse lediglich Änderungen im Lebens­stil wie z.B. durch Diäten und körper­liche Bewegung erzielt werden. Wie auch immer, bei Patienten, die unter medika­mentöser Behandlung stehen, bedarf es einer Begründung, weshalb diese Ergebnisse auf die allgemeine Bevölkerung übertragbar sein sollen. Die EFSA wird hier von Fall zu Fall entscheiden.

Lesen Sie die ausführliche Guidance und was die Industrie dazu kommentierte.


EFSA-Guidance

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EFSA-Technical Report

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