RDA Scientific Consultants GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen


§ 1 Geltungsbereich
 
Die Rechtsbeziehungen der RDA Scientific Consultants GmbH zu ihrem Auftraggeber (nachfolgend: „AG“) bestimmen sich nach den folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Davon abweichende Geschäftsbedingungen des AG werden nur dann Vertragsinhalt, wenn sie durch die RDA Scientific Consultants GmbH schriftlich anerkannt werden. Die Schriftform gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.  
 
Ist der AG weder Kaufmann noch eine juristische Person oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, gelten anstelle dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen die gesetzlichen Bestimmungen.  
 
§ 2 Vertragsschluss  
 
Die RDA Scientific Consultants GmbH erbringt ihre Beratungsleistungen insbesondere in Zusammenhang mit der Begutachtung von Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen, Futtermitteln, Zusatzstoffen, Kosmetika sowie deren Kennzeichnung und Ausstellung von Zertifikaten und der Fertigung von wissenschaftlichen Gutachten unter Anwendung von speziellem Fachwissen („Dienstleistungen“).  
 
Ein Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen kommt zustande durch mündliche, fernmündliche oder schriftliche Auftragsbestätigung durch die RDA Scientific Consultants GmbH. Die Auftragsbestätigung kann auch per E-Mail erfolgen.  
 
§ 3 Erbringung von Dienstleistungen
 
Die Dienstleistungen werden durch die RDA Scientific Consultants GmbH unparteiisch und nach bestem Wissen und Gewissen erbracht.  
 
Die RDA Scientific Consultants GmbH ist berechtigt, Dienstleistungen ganz oder teilweise an einen Subunternehmer zu übertragen. Der AG stimmt zu, dass die RDA Scientific Consultants GmbH sämtliche für die Erfüllung von der an den Subunternehmer übertragenen Dienstleistungen erforderlichen Informationen bereitstellen und offenlegen kann. Der Subunternehmer wird seinerseits von der RDA Scientific Consultants GmbH zur Geheimhaltung verpflichtet, ggf. nach Maßgabe bestehender Geheimhaltungsvereinbarungen mit dem  AG.  
 
Die RDA Scientific Consultants GmbH stellt dem AG ihre Berichte in elektronischer Form (per E-Mail) zur Verfügung, es sei denn, es wurde ausdrücklich die Übermittlung der Post vereinbart.  
 
§ 4 Pflichten des AG
 
Der AG hat dafür Sorge zu tragen, dass die RDA Scientific Consultants GmbH alle für die Ausführungen des Auftrags notwendigen und angeforderten Auskünfte und Unterlagen unentgeltlich und rechtzeitig zur Verfügung stehen.
 
Die Verwendung, insbesondere von Gutachten, ihre Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung ist nur im Rahmen des vertraglich bestimmten Verwendungszwecks unter namentlicher Nennung der RDA Scientific Consultants GmbH gestattet.
 
Die von der RDA Scientific Consultants GmbH gefertigten Gutachten dürfen vom AG nur nach vollständiger Zahlung der Vergütung und nur für jenen Zweck verwenden werden, der zwischen den Parteien vereinbart wurde. Dem AG ist es untersagt, die Berichte zu ergänzen, zu verändern, in sonstiger Weise zu bearbeiten, oder nur auszugsweise zu verwenden. Eine Weitergabe von Berichten an Dritte ist zulässig, sofern und soweit dies dem vertraglich vereinbarten Zweck entspricht oder ausdrücklich vereinbart ist.  
 
§ 5 Referenzwerbung
 
Der AG willigt ein, dass die RDA Scientific Consultants GmbH mit ihm als Referenzkunden werben darf. Die RDA Scientific Consultants GmbH ist berechtigt, den Namen des AG als Referenzkunden zu nennen und seine Marke (Logo) in Referenzlisten darzustellen. Ferner dürfen Referenzprojekte, die mit dem AG durchgeführt worden sind, in Informationsmedien der RDA Scientific Consultants GmbH dargestellt werden. Der AG kann den vorbezeichneten Werbemaßnahmen mit seinem Namen und/oder Logo jederzeit schriftlich widersprechen.  
 
§ 6 Erfüllungsort
 
Erfüllungsort des Vertragsverhältnisses ist der Sitz der RDA Scientific Consultants GmbH, München.  
 
§ 7  Vergütung / Zahlungsbedingungen
 
Die RDA Scientific Consultants GmbH hat Anspruch auf Zahlung einer Vergütung. Die Preise werden i.d.R. projektbezogen vereinbart. Anderenfalls ist die RDA Scientific Consultants GmbH vom AG nach dem jeweiligen Arbeitsaufwand zu vergüten. Hierbei gilt die jeweils aktuelle Preisliste der RDA Scientific Consultants GmbH. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der aktuellen, gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer. Daneben sind durch den AG sämtliche Auslagen, insbesondere Reisekosten, Kosten für Literaturrecherchen, behördliche Gebühren, Laboranalysen, etc. zu ersetzen.
 
Die Vergütung wird, sofern nicht anders vereinbart, mit Zugang der Leistung (z.B. Gutachten, wissenschaftliche Stellungnahme) beim AG fällig.  

Über die zu leistende Vergütung erhält der AG eine Rechnung. Der Rechnungsbetrag muss spätestens am 10. Tag nach dem Zugang der Rechnung auf dem in der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben oder verrechnet sein. Nach Ablauf der vorgenannten Frist gerät der AG in Zahlungsverzug.
 
§ 8 Schutz des geistigen Eigentums
 
Das Arbeitsergebnis der Dienstleistungen sowie sonstige Informationen der RDA Scientific Consultants GmbH dürfen vom AG nur für unmittelbar eigene Zwecke verwenden werden. Eine Verwendung des Arbeitsergebnisses zu Werbezwecken bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung durch die RDA Scientific Consultants GmbH. Sämtliche Schutzrechte an den von ihr erbrachten Leistungen, insbesondere das Urheberrecht, verbleiben bei der RDA Scientific Consultants GmbH.    
 
§ 9 Schlussbestimmungen
 
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Rückverweisung und des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten zwischen dem AG und der RDA Scientific Consultants GmbH ist München.  
 
Die RDA Scientific Consultants GmbH behält sich das Recht vor, Änderungen an diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit vorzunehmen. Es finden jeweils die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Anwendung, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses in Kraft sind.  
 
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag eine nichtvorhergesehene Lücke aufweisen, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen. 
 
Stand: März 2017

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