Kosmetika



Die Europäische Kosmetik-Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 definiert kosmetische Mittel als Stoffe oder Gemische, die dazu bestimmt sind, äußerlich am Körper des Menschen oder in seiner Mundhöhle angewendet zu werden. Ihre ausschließliche oder überwiegende Aufgabe ist es, Haut, Haare, Nägel, Lippen, die äußeren Intimregionen oder die Zähne und die Mundschleimhäute zu reinigen, zu schützen, in gutem Zustand zu erhalten, zu parfümieren, deren Aussehen zu verändern oder den Körpergeruch zu beeinflussen.
Im Rahmen der Produktentwicklung, aber auch der Kennzeichnung ist in erster Linie entscheidend, die überwiegende Zweckbestimmung zu definieren, um sich klar von anderen Produktgruppen wie Arzneimitteln, Bioziden oder Lebensmitteln abgrenzen zu können.
In der EU sind Kosmetika per se nicht zulassungsbedürftig. Die Verantwortlichen - Hersteller, Importeure oder Händler - haben im Rahmen ihrer Sorgfaltspflichten jedoch eine Vielzahl an Vorschriften zu beachten, um sicher Produkte auf den Markt bringen zu können. Seit 2013 gilt die Kosmetik-Verordnung nun in allen Europäischen Mitgliedsstaaten gleichermaßen. Im Vergleich zu vorher  sind insbesondere die Anforderungen an die Produktinformationsdatei und den Sicherheitsbericht konkretisiert worden.

 


Von der Produktidee bis zur Vermarktung:
gerne unterstützen wir Sie bei dieser komplexen Aufgabe mit unserem Service
qualifizierte DGK-Sicherheitsbewerterin im Haus

 

  • Überprüfung der Verkehrsfähigkeit (Vermarktbarkeit) ihrer Produkte (Verkehrsfähigkeitsbescheinigung)
  • Rezeptur-Check im Hinblick auf besonders regulierte Inhaltsstoffe wie z.B. Konservierungsstoffe, UV-Filter, Allergie auslösende Duftstoffe oder auch zu den Anforderungen an Naturkosmetik
  • Deklaration: Überprüfung oder Erarbeitung eines Kennzeichnungsentwurfs, einschließlich Erstellung von Ingredientslisten gemäß INCI
  • Erstellung und Überprüfung der Produktinformatinsdatei (PID)
  • Erstellung der Sicherheitsbewertungen mit dem Sicherheitsbericht durch qualifizierte DGK-Sicherheitsbewerter
  • Wirksamkeit: Sind die gewünschten Wirk- und Werbeclaims wissenschaftlich gesichert? Wir recherieren und bewerten für Sie die verfügbaren Studien und klären die Möglichkeiten der Auslobung in Kennzeichnung und Werbung, insbesondere im Hinblick uf die Kosmetik Claims-Verordnung (EU) Nr. 655/2013
  • Import aus Drittländern: Wir beraten Sie zum Import von Kosmetischen Mitteln aus Drittländern (z.B. Precheck hinsichtlich verbotener Substanzen)
  • Notifizierung der kosmetischen Mittel im Europäischen Online-Portal "CPNP" (Cosmetic Products Notification Portal)
  • Gutachten zur Abgrenzung der Produktkategorien Kosmetika, Arzneimittel, Biozide oder Lebensmittel