München, 12.02.2013

Guidance zur Nährwert-Kennzeichnung veröffentlicht


Das Dokument ist unterteilt in Angaben von Toleranzbereichen der Nährwertkennzeichnung für Lebensmittel, die keine nährwert- oder gesundheitsbezogene Angabe nach VO (EG) Nr. 1924/2006 tragen und in Angaben von Toleranzbereichen für Nährstoffe bei Verwendung von Claims. Die Toleranzbereiche sind angegeben pro Nährstoffklasse, welche abhängig von der Menge des Nährstoffes im Produkt absolut (in g) oder relativ (in %) angegeben werden. Darüber hinaus wird in manchen Fällen eine Messunsicherheit einberechnet, in anderen jedoch nicht. Anhand von Beispielrechnungen sollen die unterschiedlichen Toleranzbereiche der deklarierten Nährwerte veranschaulicht werden. 

Beispiel: Bei einem Lebensmittel mit 30 g Fett pro 100 g und keiner nährwertbezogenen Angabe ist die Toleranz ±20 % des deklarierten Wertes. Trägt das Lebensmittel eine nährwertbezogene Angabe z.B. fettreduziert (Voraussetzung für die Nutzung des Claims ist eine Reduzierung des Anteils an Fett um mind. 30 % gegenüber einem vergleichbaren Produkt), so wird eine Abweichung von -40 % nach unten toleriert, jedoch nur 3 % nach oben. 

Neben Kritikpunkten wie die Einbeziehung von Messunsicherheiten in die Toleranzen oder aber auch gesonderte Vorgaben für Lebensmittel mit zugesetzten Vitaminen und Mineralstoffen stellt sich ergänzend die Frage, warum die Toleranzbereiche bei Lebensmitteln, für die nährwert- oder gesundheitsbezogene Angabe gemacht werden, größer sind als bei „unbeworbenen“ Lebensmitteln.

In einem letzten Kapitel des Leitliniendokumentes werden Rundungsregeln für die Nährwertdeklaration definiert. Diese bieten allen Parteien eine sinnvolle und praktikable Lösung für eine einheitliche Darstellung.

Das Dokument sieht vor, dass ab Mitte Dezember 2014 mit der Anwendung dieser Ansätze begonnen werden soll und ggf. eine Anpassung bereits bestehender Dokumente für Toleranzen erfolgen sollte (so z.B. das o.g. Positionspapier). Inwieweit dieses doch sehr komplexe Dokument in der Praxis umgesetzt werden kann und die Kritikpunkte langfristig berücksichtigt werden, wird sich zeigen. Es bleibt für die Lebensmittelunternehmer aber genügend Zeit, sich darauf vorzubereiten. So gilt es v.a. die bislang nur auf Grundlage von Literaturangaben kalkulierten Nährwerte zu überprüfen. Insbesondere bei komplex zusammengesetzten Lebensmitteln kann es hier zu Überraschungen kommen.


Guidance Dokument der Kommission

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Übersichtstabelle der Toleranzen

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