München, 23.01.2024

Breaking News in the World of Food Supplements


Der neue Lebensmittelzusatzstoff Trimagnesiumdicitrat E 345(i) (TMDC) wurde offiziell durch die Verordnung (EU) 2024/346 zugelassen. Er darf als Stabilisator und Trennmittel in festen Nahrungsergänzungsmitteln mit einer maximal zulässigen Menge von 100000 mg/kg verwendet werden.

Die Geschichte dazu: Im Jahr 2015 haben wir einen Antrag auf Zulassung des neuen Zusatzstoffes TMDC gestellt. Bereits im Jahr 2016 wurde das entsprechende EFSA-Gutachten veröffentlicht. Wir zitieren die Schlussfolgerung des Gremiums:

„The Panel concluded that there was no safety concern from the proposed typical use levels of TMDC as a stabiliser and anticaking agent in food supplements, whereas at the proposed maximum use levels, the resulting exposure to magnesium in adults and the elderly at the high-level would be above the UL“ (EFSA 2016)

Das Kuriose an dem Ganzen: TMDC ist bereits seit Langem als Nährstoff gemäß der Richtlinie 2002/46/EG und der Verordnung 1925/2006 (Magnesiumsalze der Citronensäure) zugelassen, und das ganz ohne spezifische Anforderungen an Spezifikationen oder Höchstmengen.

Ohne in alle Details einzugehen, haben wir trotz zahlreicher Anfragen jahrelang auf die Antwort der Kommission warten müssen. Erst in den letzten zwei Jahren kam Bewegung in die Sache – und das alles dank der juristischen Unterstützung unserer Schwesterfirma Meisterernst Rechtsanwälte PartG mbB. Und nun, nach fast einem Jahrzehnt, halten wir stolz die Zulassungsverordnung für TMDC in den Händen.

Geduld zahlt sich eben (doch) aus!