Lebensmittel

Speziallebensmittel



 

Der Geltungsbereich der künftigen Verordnung wird nur noch folgende Kategorien umfassen:

  • Tagesrationen für eine gewichtskontrollierende Ernährung
  • Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung
  • Getreidebeikost und andere Beikost
  • Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke

Alle übrigen Kategorien diätetischer Lebensmittel entfallen, somit wurde nach 30 Jahren das Konzept der diätetischen Lebensmittel quasi abgeschafft.

Die Ausgestaltung der zukünftigen Vorschriften für Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke findet sich nun in der delegierten Verordnung (EU) 2016/128. Die bisherigen Definitionen der drei Untergruppen wurden unverändert übernommen, weitergehende Regelungen finden sich zukünftig v.a. für bilanzierte Diäten für Säuglinge: 

  • diätetisch vollständige Lebensmittel mit einer Nährstoff-Standardformulierung
  • diätetisch vollständige Lebensmittel mit einer für eine bestimmte Krankheit oder Störung oder für bestimmte Beschwerden spezifischen angepassten Nährstoffformulierung
  • diätetisch unvollständige Lebensmittel mit einer Standardformulierung oder einer für eine bestimmte Krankheit oder Störung oder für bestimmte Beschwerden spezifischen angepassten Nährstoffformulierung

Die letzteren sind unter dem Begriff „ergänzenden bilanzierten Diäten“, kurz EBD, bekannt.

Wir beobachten fortlaufend die weitere Gesetzgebung, um Ihnen frühzeitig bei der Neuentwicklung Ihrer Produkte die richtigen Wege aufzuzeigen.

Wir prüfen für Sie die sehr präzisen Vorgaben zur Zusammensetzung und Kennzeichnung als auch die teils abstrakten Vorgaben der SpezialLMV und der EFSA-Guidance, insbesondere zur Zweckbestimmung des Diätmanagements, z.B. bei bestimmten Krankheiten und Störungen. Gerade dies ist wichtig, um Lebensmittel für bestimmte Verbrauchergruppen von Lebensmitteln für die allgemeine Ernährung abzugrenzen und damit konform vermarkten zu können.

Bei Bedarf führen wir umfangreiche Literaturrecherchen zum ernährungsphysiologischen Bedarf und dem jeweiligen Nutzen des Lebensmittels oder seiner Zutaten durch. Die Ergebnisse, auch unter Einbeziehung möglicherweise vorliegender Humanstudien, dokumentieren wir für Sie in einem wissenschaftlichen Gutachten. Auf Wunsch initiieren wir, gemeinsam mit unseren externen Partnern aus dem universitären Bereich, Studien zur Absicherung der ernährungsphysiologischen Wirkung.